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Dienstvorschriften

A 111/1/304 - Mi-2 Betrieb und Steuertechnik

Nutzung der Sanitätsausrüstung sowie Aufnehmen (Ausladen) und Transport von Geschädigten

9.1. Allgemeines

Die Sanitätsausrüstung des Hubschraubers gestattet:

  • Geschädigte aufzunehmen und zu transportieren,
  • medizinisches und Betreuungspersonal sowie Medikamente und andere medizinische Güter an den Ort der Hilfeleistung zu transportieren,
  • Geschädigte aus schwer zugänglichen Orten zu evakuieren.

Die Sanitätsausrüstung des Hubschraubers ist vorgesehen für die Unterbringung und den Transport von vier Geschädigten auf Tragen mit einer medizinischen Begleitperson. Da das Unterbringen von Geschädigten auf Tragen an der linken Bordwand sehr schwierig ist und viel Zeit sowie vier Personen für die Durchführung erfordert, wird empfohlen, bis zur Änderung des Hubschraubers zwei Geschädigte auf Tragen an der rechten Bordwand und zwei Geschädigte sitzend auf dem Kraftstoffbehälter unterzubringen.

9.2. Umrüstung des Hubschraubers auf die Sanitätsvariante und Überprüfung der Sanitätsausrüstung

Die Umrüstung des Hubschraubers auf die Sanitätsvariante erfolgt durch die Hubschrauberbesatzung. Dabei muß die Sanitätsausrüstung vorher vorbereitet sein und zur Ausrüstung des betreffenden Hubschraubers gehören. Zum Umrüsten des Hubschraubers für den Transport von Geschädigten sind folgende Arbeiten erforderlich:

  • Die Halterungen an der linken und rechten Bordwand befestigen (die Halterung an der linken Seite für das Kopfende der Trage wird erst nach der Aufnahme der Geschädigten befestigt; vorher ist nur der Gurt einzuhängen).
  • Die Gurte an der Decke des Laderaums befestigen (die unteren Enden werden nicht befestigt).
  • Die Ausrüstung an den vorgesehenen Stellen unterbringen, die Tasche mit den zwei Desinfektionsbehältern an der vorderen Wand und den Eimer und den Behälter mit Überzug für die Sauerstoffflaschen an der hinteren Wand des Kraftstoffbehälters befestigen und die beiden Thermosbehälter, das Trinkgefäß und den Schieber an der rechten Seite am Platz des medizinischen Betreuers befestigen.

Die übrige Ausrüstung (Sauerstoffmasken, Gurte zur Befestigung der Sauerstoffbehälter usw.)ist nach dem Aufnehmen der Geschädigten zu verladen.

Die richtige Umrüstung des Hubschraubers und die Vollständigkeit der Sanitätsausrüstung ist vom medizinischen Betreuer gemeinsam mit dem Bordtechniker (Hubschraubertechniker) zu kontrollieren.

Bei der Kontrolle ist zu achten auf:

  • den Zustand der Haltegurte, der Halterungen und der Verschlüsse zur Aufnahme der Tragen,
  • die Einsatzbereitschaft der Sauerstoffmasken und die Auffüllung der Sauerstoffflaschen,
  • die Vorbereitung des Arbeitsplatzes des medizinischen Betreuers,
  • das Vorhandensein der Bordapotheke und der Sanitätstasche sowie ihre Ausstattung mit Medikamenten und Verbandsmaterial,
  • das Vorhandensein von Thermosbehältern mit heißem Tee oder Wasser,
  • das Vorhandensein des Trinkgefäßes, der Ente,des Schiebers und der Desinfektionslösung sowie ihre Befestigung,
  • den Zustand der Anschnallgurte für die sitzenden und liegenden Geschädigten,
  • das Vorhandensein der Rollvorrichtungen der Tragen.

9.3. Besonderheiten beim Heranfahren des Sanitätsfahrzeuge

Für das richtige Heranfahren des Sanitätsfahrzeugs ist die Hubschrauberbesatzung verantwortlich.

Das Sanitätsfahrzeug hat rückwärts heranzufahren. Das Fahrzeug muß in einem Winkel von 45° zur Längsachse des Hubschraubers in einer Entfernung von 10 m neben dem Hubschrauber stehen.

9.4. Unterbringung der Geschädigten im Hubschrauber

Der Laderaum ist für die Unterbringung von 4 Geschädigten auf Tragen in zwei zweistöckigen Sektionen an der rechten und linken Bordwand vorgesehen. Vor dem Unterbringen sind die Schlösser zur Aufnahme der Tragegriffe zu öffnen. Die Unterbringung erfolgt mit dem Fußende zuerst in nachstehender Reihenfolge: Unterbringung und Befestigung der oberen Trage und danach der unteren Trage an der rechten Bordwand. Bei dringender Notwendigkeit ist es gestattet, Tragen an der linken Bordwand in der gleichen Reihenfolge unterzubringen.

Bei der empfohlenen Variante ist es gestattet, außer den zwei Geschädigten auf Tragen auf der rechten Seite noch zwei sitzende Geschädigte auf dem Kraftstoffbehälter unterzubringen.

Beim Verladen der Geschädigten durch zwei Träger ist nach stehende Reihenfolge der Arbeiten einzuhalten:

  • Die Rollvorrichtung am Fußende der Trage befestigen.
  • Die Trage mit den Griffen am Fußende auf die Schwelle der Tür des Laderaume stellen.

Der frei werdende Träger muß in den Laderaum gehen und das Fußende der Trage auf den Kraftstoffbehälter stellen und die Trage auf der Rolle nach vorn schieben, aber nur so weit,daß die Rolle nicht vom vorderen Ende des Kraftstoffbehälters herunterrutscht.

  • Die der Bordwand zugewandten Griffe der Trage in die vorher geöffneten Halterungen einführen.
  • Die beiden anderen Griffe in die Schlaufen der Haltegurte einführen.
  • Die Halterungen verriegeln und die Schlaufen bis zur horizontalen Lage der Trage anziehen.
  • Die Ledermanschetten bis zum Anschlag nach unten bringen und die Handgriffe der Trage in den Schlaufen befestigen.

Nach dem Unterbringen der oberen und unteren Trage die Feststeller der Tragegurte in den Halterungen im Boden der Kabine festmachen und die Tragegurte festziehen.

Nach dem Unterbringen der beiden Tragen an der rechten Bordwand können bei Notwendigkeit in der gleichen Reihenfolge die beiden Tragen auf der linken Seite untergebracht werden.

Das Anbringen der Tragen an der linken Bordwand beim Transport von vier Geschädigten hat folgende Besonderheiten:

  • Zum Einbau der Tragen an der linken Bordwand sind wenigstens vier Mann erforderlich.
  • Nach dem Einbau der Tragen an der linken Bordwand wird anstelle des Gurtes an der Tür zum Laderaum eine Halterung für die Befestigung der Tragegriffe angebracht.
  • Beim Beladen muß die Trage schräg gehalten werden, damit der untere Geschädigte an der rechten Bordwand nicht verletzt wird.

Die Reihenfolge der Unterbringung der Geschädigten wird vom medizinischen Betreuer festgelegt.

9.5. Betreuung der Geschädigten während des Fluges

Während des Fluges ist der medizinische Betreuer verpflichtet,

  • die Verbindung zum Hubschrauberführer zu halten,
  • den Zustand der Geschädigten ständig zu beobachten,
  • notwendige medizinische Hilfe zu erweisen und die Geschädigten zu versorgen,
  • die Lichttarnung entsprechend den Weisungen des Hubschrauberführers einzuhalten.

Nach dem Entladen hat er den Laderaum zu reinigen und bei Notwendigkeit zu desinfizieren bzw. zu entaktivieren.

Der medizinische Betreuer hat gemeinsam mit dem Bordtechniker (Hubschraubertechniker) die Sanitätsausrüstung zu überprüfen und auf den nächsten Flug vorzubereiten. Wenn der Hubschrauber für andere Aufgaben eingesetzt wird, ist die Sanitätsausrüstung auszubauen.

9.6. Entladen der Geschädigten aus dem Hubschrauber

Vor dem Entladen muß festgestellt werden, ob das Sanitätsfahrzeug bereit ist zur Aufnahme der Geschädigten.

Das Entladen von zwei sitzenden und zwei liegenden Geschädigten ist in nachstehender Reihenfolge durchzuführen:

  • Die beiden sitzenden Geschädigten herausführen und im Sanitätsfahrzeug unterbringen.
  • Die unteren Feststeller der Gurte aus den Halterungen im Boden des Laderaums entfernen.
  • Die Halterungen der Tragen lösen und die Griffe der unteren Trage freimachen.
  • Die Griffe der unteren Trage aus den Halterungen und aus den Schleifen herausführen.
  • Die untere Trage entladen.
  • Die obere Trage in der gleichen Reihenfolge entladen.

Beim Entladen von vier liegenden Geschädigten sind folgende Arbeiten erforderlich:

  • Die Halterung abbauen und die Griffe der Tragen vorläufig in den Schlaufen des Tragegurtes befestigen.
  • Das Entladen in umgekehrter Reihenfolge zum Beladen durchführen.